Hohenems / Wahlen müssen wiederholt werden



von Michael Prock, Tony Walser

Verfassungsgerichtshof hebt Bürgermeister-Wahlen in Bludenz und Hohenems auf.

Bludenz, Hohenems, Wien. Jede Stimme zählt. Ein Slogan, der vor Wahlgängen die Bevölkerung animieren soll, ihre Stimme abzugeben. Dass dies mehr als nur eine leere Worthülse ist, bewies der 29. März 2015 in Bludenz; die Bürgermeister-Stichwahl. 27 Stimmen trennten die Kandidaten Mandi Katzenmayer (ÖVP, 64) und Mario Leiter (SPÖ, 50). Bereits im Vorfeld wurden Vorwürfe laut, die ÖVP hätte Wahlkarten gesammelt und für andere Personen ausgefüllt. Für den unterlegenen Kandidaten Mario Leiter Grund genug, die Wahl vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen und anzufechten.

Entscheidung gefallen

Auch in Hohenems brachte die Gemeindewahl am 15. März kein klares Votum für einen Bürgermeisterkandidaten. Richard Amann (ÖVP, 59) und Dieter Egger (FPÖ, 46) traten am 29. März zur Stichwahl an. Amann blieb mit 121 Stimmen Vorsprung im Amt. Ausschlaggebend waren die Wahlkarten. In den Sprengeln war Egger vorne, das Wahlkarten-Resultat drehte das Ergebnis. Noch am Wahlabend bezweifelte Egger, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Für ihn Grund genug, die Wahl vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen und anzufechten.
Die unterlegenen Kandidaten brachten die Anfechtung im April dieses Jahres ein. Am Donnerstag, den 17. September, war es so weit. Die 14 Ver­fassungsrichter trafen sich zur Herbst-Session – so heißt die mehrwöchige Sitzung. Über 100 Themen wurden diskutiert, auch die zwei Wahlen. Heute, Samstag, endet der Sitzungsmarathon. Eine Entscheidung über die Wahlanfechtung ist also gefallen. Der VfGH wird die Beschlüsse nach und nach veröffentlichen. Den VN liegen bereits verlässliche Informationen vor: Sowohl in Bludenz als auch in Hohenems wurde der Anfechtung stattgegeben. Beide Bürgermeister-Stichwahlen müssen wiederholt werden.

Die Endfassung des Bescheides muss noch formuliert werden. In den kommenden Wochen wird er zugestellt. Nach diesem Zeitpunkt haben die Städte 100 Tage Zeit, die Bürgermeister-Stichwahl erneut abzuhalten. Christian Neuwirth (43), Sprecher des Verfassungsgerichtshofs,
will die Entscheidung noch nicht kommentieren. Nur so viel: „Sobald die Beschlüsse vorliegen, werden sie auf der Website und auf Twitter veröffentlicht. Dies sollte noch heuer der Fall sein.“ Zu den VN ist bereits durchgesickert, dass die Beschlüsse schon kommende Woche zugestellt werden könnten. Dies würde bedeuten, dass im Jänner 2016 gewählt werden müsste. Also: Wahlkampf in der Weihnachtszeit.

Die Gründe

Zwei Faktoren sind für eine Anfechtung entscheidend. Erstens: Ist etwas rechtswidrig abgelaufen? Zweitens: War dieser Umstand wahlentscheidend? Nur wenn beides zutrifft, muss neu gewählt werden. Bei einem Unterschied von 121 Stimmen würden also 61 falsch ausgestellte Wahlkarten für eine Anfechtung reichen. Falsch kann schon sein, wenn die Vollmacht nicht verlangt wurde, als die Wahlkarte ausgestellt wurde. Dies war in Hohen­ems bei über 100 Wahlkarten der Fall. In Bludenz hätten bei 27 Stimmen Differenz schon 14 falsch ausgestellte Wahlkarten gereicht. Die Anzeichen, dass neu gewählt werden muss, waren also von Beginn an da. Weshalb der VfGH den Anfechtungen schließlich stattgegeben hat, wird mit dem zugestellten Bescheid veröffentlicht.

Dieselben Kandidaten

Für die Bludenzer und die Hohenemser Bevölkerung bedeutet dies, sich noch einmal zwischen zwei Kandidaten entscheiden zu müssen. Mandi Katzenmayer versus Mario Leiter in Bludenz, Richard Amann versus Dieter Egger in Hohenems. Außer, einer der Kandidaten verliert die „Wählbarkeit“, wie es im Gesetz heißt. Wenn er beispielsweise stirbt, umzieht oder zu einer bestimmten Strafe verurteilt wird. Dann dürfen die Parteien bis zu zwölf Tage vor der Stichwahl einen alternativen Kandidaten vorschlagen. Verzichtet einer der Kandidaten ganz normal auf die Stichwahl, wird sie nicht neu ausgetragen. Dann würde der Gegenkandidat als Bürgermeister feststehen.
Die Erde drehte sich über den Sommer weiter. In den Rathäusern wurde gearbeitet, die Bürgermeister trafen Entscheidungen. Diese behalten ihre Gültigkeit – außer der VfGH hebt die Wahl rückwirkend auf. Der Bürgermeister bleibt auch nach dieser Entscheidung im Amt, bis zum Tag der erneuten Wahl. Die Dauer der Legislaturperiode ändert sich nicht. Sie begann im März dieses Jahres, die nächsten Gemeindewahlen werden auch in Bludenz und Hohenems planmäßig im Jahr 2020 abgehalten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen