Litfaßsäulen
Stadt Hohenems
Für das Anbringen von Plakaten an den städtischen Litfaßsäulen gelten folgende Richtlinien
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Die Anbringung der Plakate erfolgt
ausschließlich durch die Fa. Heinz Zimmermann im Auftrag der Tourismus
& Stadtmarketing Hohenems GmbH.
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Die Plakate sind bei der Tourismus &
Stadtmarketing Hohenems GmbH, Schweizer Straße 10, 6845 Hohenems,
abzugeben.
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Pro Veranstaltung ist jeweils nur die Abgabe von einem Plakat je Litfaßsäule gestattet.
Standorte Litfaßsäulen Hohenems
- Eisdiele Nussbaumer
- Raffeisen Bank
- Einbahn bei der WTS
- Stadion Herrenried
- Hauptschule Herrenried
- Ecke Nibelungenstraße – Konrad Renn Straße
- Postparkplatz Graf Maximilian Straße
- Lustenauer Straße Busbucht auf Höhe Millöckerstraße
- Lustenauer Straße gegenüber Busbucht
- Abzweigung Markus-Sittikus-Straße zur Tennishalle
- Markus-Sittikus-Straße beim Jugendtreffpunkt
- Stadtpolizei Hohenems
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Plakate von Veranstaltungen, die in Hohenems
stattfinden, haben gegenüber Veranstaltungen, die außerhalb stattfinden,
Vorrang. Dies betrifft sowohl die Annahme der Plakate,
als auch die Platzierung an den Säulen.
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Auf den Litfaßsäulen werden maximal A1-Flächen
(Hochformat 594 x 841 mm) vergeben. Die Tarife sind unabhängig von der
Plakatgröße bis A1 einheitlich. Daher ergeben sich
folgende Tarife (Stand an Littfaßsäulen per
01.01.2012 ist 12 Stück) inklusive 20 % MwSt.
12 Stück Veranstaltungen außerhalb Hohenems € 7,20 pro Stück gesamt € 86,40
12 Stück Veranstaltungen in Hohenems € 5,40 pro Stück gesamt € 64,80
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Alle bis Montag, 12 Uhr abgegebenen Plakate
werden bis spätestens Mittwoch derselben Woche angebracht und bleiben
bis zum Ablauf der Veranstaltung aufgehängt. Die
Plakatierungsdauer beträgt grundsätzlich zwei
Wochen.
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Handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe
(mehrere Termine, die mit einem Plakat angekündigt werden) so gelten
ebenfalls dieselben Richtlinien, wie oben angeführt. Die
maximale Plakatierungsdauer ist daher zwei
bis drei Wochen.
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Für Beschädigung von Plakaten durch Dritte
wird seitens der Tourismus & Stadtmarketing Hohenems GmbH keine
Haftung übernommen.
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Auf die Anbringung von Plakaten besteht kein Rechtsanspruch.
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Die Anbringung von Plakaten außerhalb der von
der Stadt Hohenems dafür vorgesehenen Litfaßsäulen ist untersagt.
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Die eigenmächtige Anbringung von Plakaten ist
untersagt. Werden solche Plakate entdeckt, werden diese auf Kosten des
Veranstalters, welcher auf den Plakaten ausgewiesen ist,
entfernt.
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Die Fa. Heinz Zimmermann ist dafür
verantwortlich, dass die Littfaßsäulen ständig in gepflegtem Zustand
sind. Insbesondere müssen Plakate, die sich teilweise lösen umgehend
wieder entsprechend angebracht werden.
Plakate, die unberechtigt angebracht wurden dürfen von der Fa.
Zimmermann entfernt werden. Die Kosten dafür stellt die Fa. Zimmermann
direkt dem verursachenden Veranstalter in
Rechnung.
Quelle: Stadt Hohenems
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