Der Hohenemser Fall entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie.


Von Arnulf Häfele

Zwischentöne

Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Kurz und bündig. Formalvorschriften der Wahlordnung seien strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen. Das ist gut so. Aber nicht hinter jeder Wahlanfechtung steht ein Kriminalfall, wie sich zeigen wird. Im Falle Hohenems war es wohl eine übertriebene Bürgerfreundlichkeit. Kein einziger politischer Mandatar steht für die Staatsanwaltschaft unter Verdacht.

Das Gemeindewahlgesetz sieht vor, dass nur der Wahlberechtigte selbst beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen kann. Das darf eine andere Person nicht für ihn machen, selbst wenn sie eine Vollmacht dafür hätte. In Hohenems hat ein völlig unverdächtiger Beamter Bürgern für ihnen nahestehende Personen oder Familienangehörige die beantragten Wahlkarten ausgestellt. Und für ein Heim wurden in einer Sammelbestellung 24 Wahlkarten angefordert. Wegen dieser Verletzung der Wahlvorschriften muss die Stichwahl wiederholt werden, selbst wenn die Verletzung keine Auswirkungen auf das tatsächliche Wahlergebnis gehabt hätte.

Diese bürgerfreundliche, aber schlampige Praxis beim Ausstellen der Wahlkarten wurde offensichtlich auch schon vierzehn Tage früher bei der Wahl der Gemeindevertretung so gehandhabt. Damals hat die ÖVP stark verloren und die FPÖ immens gewonnen. Deshalb haben die Freiheitlichen die Wahl damals nicht angefochten. Im Übrigen glauben eher bildungsferne und anonyme Schreiber in den Internetforen, dass auch die Stadtvertretung neu gewählt werde. Das ist ein grober Irrtum. FPÖ-Kandidat Dieter Egger hätte auch im Falle eines Wahlsieges keine Mehrheit in der Stadtvertretung. Und er hätte auch fünf Jahre lang weiterhin einen kritischen Vizebürgermeister Bernhard Amann im Nacken.

Selbstverständlich konnte der Verfassungsgerichtshof aufgrund der Missachtung der Wahlvorschriften gar nicht anders entscheiden. Er musste das Ergebnis der Stichwahl aufheben. Der Hohenemser Fall entbehrt aber nicht einer gewissen Pikanterie.

Der FPÖ-Fraktionsvorsitzende selbst hatte für eine Familie, mit der er nicht einmal verwandt ist, Wahlkarten beantragt und abgeholt. Und auch der Vater des FPÖ-Kandidaten Dieter Egger hat für ein Familienmitglied eine Wahlkarte besorgt. Der Beamte hat alle persönlich gekannt und deshalb bürgernah gehandelt. Aber das war gegen das Gesetz. Auch deshalb hat der eigene Sohn den Verfassungsgerichtshof angerufen. Hätten die strengen Verfassungsrichter das gewusst, hätten sie sich wohl auch ein bisschen über den Sohn gewundert.

1 Kommentar:

  1. Alle gegen die FPÖ und Egger. Ist das das einzige Regierungsprogramm von Rot, Grün und von den Emsigen - alle zusammen haben sich beim zweiten Urnengang als üble Hetzer und Verleumder hervor getan. Vom Programm der einzelnen genannten hab ich nix mitbekommen. Aber mit den Worten "Anständig" und "Ehrlich" können die oben Genannten wenigstens jetzt nicht mehr punkten.

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