Von Arnulf Häfele
Zwischentöne
Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Kurz und bündig.
Formalvorschriften der Wahlordnung seien strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen.
Das ist gut so. Aber nicht hinter jeder Wahlanfechtung steht ein Kriminalfall,
wie sich zeigen wird. Im Falle Hohenems war es wohl eine übertriebene Bürgerfreundlichkeit.
Kein einziger politischer Mandatar steht für die Staatsanwaltschaft unter
Verdacht.
Das
Gemeindewahlgesetz sieht vor, dass nur der Wahlberechtigte selbst beim
Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen kann. Das darf eine andere Person nicht für
ihn machen, selbst wenn sie eine Vollmacht dafür hätte. In Hohenems hat ein völlig
unverdächtiger Beamter Bürgern für ihnen nahestehende Personen oder
Familienangehörige die beantragten Wahlkarten ausgestellt. Und für ein Heim
wurden in einer Sammelbestellung 24 Wahlkarten angefordert. Wegen dieser
Verletzung der Wahlvorschriften muss die Stichwahl wiederholt werden, selbst
wenn die Verletzung keine Auswirkungen auf das tatsächliche Wahlergebnis gehabt
hätte.
Diese
bürgerfreundliche, aber schlampige Praxis beim Ausstellen der Wahlkarten wurde
offensichtlich auch schon vierzehn Tage früher bei der Wahl der
Gemeindevertretung so gehandhabt. Damals hat die ÖVP stark verloren und die FPÖ
immens gewonnen. Deshalb haben die Freiheitlichen die Wahl damals nicht
angefochten. Im Übrigen glauben eher bildungsferne und anonyme Schreiber in den
Internetforen, dass auch die Stadtvertretung neu gewählt werde. Das ist ein
grober Irrtum. FPÖ-Kandidat Dieter Egger hätte auch im Falle eines Wahlsieges
keine Mehrheit in der Stadtvertretung. Und er hätte auch fünf Jahre lang
weiterhin einen kritischen Vizebürgermeister Bernhard Amann im Nacken.
Selbstverständlich
konnte der Verfassungsgerichtshof aufgrund der Missachtung der Wahlvorschriften
gar nicht anders entscheiden. Er musste das Ergebnis der Stichwahl aufheben.
Der Hohenemser Fall entbehrt aber nicht einer gewissen Pikanterie.
Der
FPÖ-Fraktionsvorsitzende selbst hatte für eine Familie, mit der er nicht einmal
verwandt ist, Wahlkarten beantragt und abgeholt. Und auch der Vater des FPÖ-Kandidaten
Dieter Egger hat für ein Familienmitglied eine Wahlkarte besorgt. Der Beamte
hat alle persönlich gekannt und deshalb bürgernah gehandelt. Aber das war gegen
das Gesetz. Auch deshalb hat der eigene Sohn den Verfassungsgerichtshof
angerufen. Hätten die strengen Verfassungsrichter das gewusst, hätten sie sich
wohl auch ein bisschen über den Sohn gewundert.
Arnulf Häfele: Arnulf Häfele – Wikipedia
Alle gegen die FPÖ und Egger. Ist das das einzige Regierungsprogramm von Rot, Grün und von den Emsigen - alle zusammen haben sich beim zweiten Urnengang als üble Hetzer und Verleumder hervor getan. Vom Programm der einzelnen genannten hab ich nix mitbekommen. Aber mit den Worten "Anständig" und "Ehrlich" können die oben Genannten wenigstens jetzt nicht mehr punkten.
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