Auch Verbot der "Doppelresidenz" und Obergrenze für Verteidigerkostenersatz beschäftigen die Höchstrichter
Wien/Bregenz – Noch einmal spannend wird es für Bludenz und Hohenems: In der am Donnerstag startenden Herbstsession beraten die Verfassungsrichter über die Anfechtungen der Bürgermeisterwahl vom März. Außerdem beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Doppelresidenzverbot für Scheidungskinder und der Obergrenze für den Verteidigerkostenersatz.Link: Bürgermeisterwahl in Bludenz und Hohenems vor Verfassungsgericht - Inland - derStandard.at › Inland
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