Das Geheimnis um die staatliche Cannabiszucht

 

In Österreich darf nur ein Unternehmen offiziell psychoaktive Substanzen aus Hanf vermarkten. Auskünfte darüber sind rar

Wer in Österreich Cannabis besitzt, muss schon bei geringen Mengen mit einer Haftstrafe bis zu einem halben Jahr rechnen. Wer gar einen Handel mit den THC-haltigen Pflanzenteilen aufzieht, hat sich im äußersten Fall auf lebenslange Haft einzustellen. Nur die Mitarbeiter eines Unternehmens im Land brauchen sich darum keine Sorgen machen. Sie dürfen dieses Gewerbe als einzige legal betreiben.


"Der Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift", heißt es in Paragraf 6a des Suchtmittelgesetzes, "ist nur der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) oder einer zu diesem Zweck gegründeten Tochtergesellschaft gestattet".

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