Illegale Sachspenden an Parteien wegen Lücke im Gesetz straffrei

 

Parteien-Senat: Keine Strafen gegen Funktionäre bei illegalen Sachspenden - Wahlwerbung der Parlamentsklubs vorerst ohne Folgen

Wien - Während deutschen Politikern für illegale Parteispenden Haftstrafen drohen, sind die ohnehin milden Strafdrohungen in Österreich nun weiter entschärft worden: Der Transparenz-Senat im Kanzleramt hat entschieden, dass die zuständigen Funktionäre bei illegalen Sachspenden nicht bestraft werden können. Grund: Eine Gesetzeslücke. Die Wahlkampffinanzierung durch Parlamentsklubs bleibt damit straffrei.


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