Genfleisch für die Welt
In der Europäischen Union basieren die Vorschriften für die Sicherheit von Nahrungsmitteln und Chemikalien auf dem Vorsorgeprinzip.
Dieser Grundpfeiler europäischen Rechts ermöglicht es der EU, alle Einfuhren, die ein potenzielles Risiko für Mensch oder Umwelt darstellen, so lange zu beschränken, bis gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen – importiert darf nur werden, was nachweisbar ungefährlich ist. In den Vereinigten Staaten hingegen ist es umgekehrt – exportiert werden darf alles, was nicht nachweisbar gefährlich ist. Derartige Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage von Daten, die die Industrie liefert und dort als „belastbare wissenschaftliche Fakten“ gelten, sowie mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse der Risiken.
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