Als Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation bezeichnet man den Abbruch einer Schwangerschaft, weil in der Pränataldiagnose eine schwere Erkrankung bzw. Entwicklungsstörung (Embryopathie) des Ungeborenen oder die Anlageträgerschaft des Kindes für eine Erkrankung festgestellt wurde.
Gottes Liebe
bewahrt nicht vor dem Leid, sie bewahrt im Leid. F. M. Dostojewski
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