Vom Regen in die Traufe ... Klartext!



Die Vorarlberger Landtagsparteien wollen offensichtlich Cannabis in das Verwaltungsstrafrecht überführen. Ihre Motivation ist die Entkriminalisierung der KonsumentInnen. Dies ist erstmal ein gutes und richtiges Ansinnen.
Aber der Konsum oder kleine Mengen über die Bezirkhauptmannschaften/Magistrate bestrafen zu lassen ist aufgrund der jetzt schon gängigen Praxis einfach absurd. Für uns stellt sich die Frage, weshalb Cannabiskonsum überhaupt bestraft werden sollte (eine nachvollziehbare Begründung konnte uns bisher niemand nennen) und nicht mit Alkohol gleichgestellt wird.

Denn die Verschiebung von Cannabiskonsum und kleinen Mengen von der gerichtlichen Verfolgung in das Verwaltungsstrafrecht hat mit Entkriminalisierung überhaupt nichts zu tun. Aus unserer Sicht sind die Verwaltungsbehörden das größere Problem als die Gerichte, was tägliche Anfragen bestätigen. Auch die Weisungsgebundenheit der Beamten gegenüber der jeweiligen Landesregierung im Gegensatz zur freien Gerichtsbarkeit sehen wir als erhebliches Problem. AmtsärztInnen und Führerscheinstellen sind vielfach fachlich völlig überfordert und kennen offensichtlich nicht einmal das Gesetz. Führerscheinbehörden werden äußerst aktiv, sobald Cannabis im Spiel ist und dies oft ohne Rechtsgrundlage.

Ein paar Beispiele gefällig?

Der 22-jährige A. gibt bei der Polizei an, im zweiten Halbjahr 2012 in unregelmäßigen Abständen etwa 12 Gramm Cannabis konsumiert zu haben. Die BH Leibnitz fordert den Betroffenen sofort mit Bescheid auf, sich innerhalb eines Monates der amtsärztlichen Führerscheinuntersuchung zu unterziehen. Sonst werde der Führerschein jedenfalls entzogen.

Der 36-jährige B. gibt bei der Polizei an, im zweiten Halbjahr 2012 ca 6-mal Cannabis konsumiert zu haben. Die BH Völkermarkt lädt den Betroffenen zur amtsärztlichen Gesundheitsuntersuchung. Wegen Nicht-Wahrnehmung des Termins Ladung schickt sie ihm im Juli 2013 einen Bescheid: amtsärztliche Führerscheinuntersuchung innerhalb eines Monates!

Der 32-jährige C. wird im Juni 2012 von zwei Zivilpolizisten „im Zuge der Überwachungstätigkeit der Musikveranstaltung Nova Rock“ beobachtet, wie er mit Kollegen einen Joint konsumiert. Die sofort durchgeführte Personendurchsuchung fördert 2 Gramm Cannabisblüten zutage. C. konsumiert auf Festivals gelegentlich Cannabis. Das Verkehrsamt Wien schickt C. einen Bescheid, dass er sich innerhalb von 2 Wochen der amtsärztlichen Führerscheinuntersuchung unterziehen müsse, widrigenfalls ihm der Führerschein entzogen werde.

In allen 3 Fällen ist das anwaltliche Rechtsmittel erfolgreich. Der Staat zahlt die Kosten.

Die BH Zell am See wird von der deutschen Polizei informiert, dass D. in München unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug gelenkt habe. Daraufhin fordert die BH Zell am See den Betroffenen nicht etwa wegen Verdachts des Lenkens eines Fahrzeuges unter Cannabiseinfluss, sondern weil er einmal Cannabis konsumiert hat, auf, sich der amtsärztlichen Führerscheinuntersuchung zu unterziehen.

E. will den Führerschein erwerben. Am Tag der Prüfung teilt ihm die Fahrschule mit, dass der von ihm vorgelegte Befund eines befugten Arztes nicht genügt, sondern „die Polizei“ eine amtsärztliche Untersuchung verlangt und er vorher zur Führerscheinuntersuchung nicht antreten kann. Dem Ansinnen der Polizei Salzburg Verkehrsamt lag zu Grunde, dass E. vor Jahren einmal wegen Cannabis beanstandet wurde. Über anwaltliche Intervention verzichtet das Verkehrsamt auf eine amtsärztliche FS-Untersuchung.

Die BH Gmunden hat schon öfters drauf gezahlt. Jetzt verschickt sie keine „Bescheide“ mehr sondern nur noch „unverbindliche“ Briefe und telefoniert hinterher, um die Betroffenen ohne ausreichenden Grund zur Amtsarzt zu bringen. Dabei kann die Behörde telefonisch gar nichts anordnen, sondern nur schriftlich.

Gängige Praxis:

Die Gesundheitsbehörde lädt die Personen gem § 12 Abs 1 SMG zur amtsärztlichen Untersuchung vor. § 12 Abs 1 SMG ermächtigt die Gesundheitsbehörde, die Betroffene Person zum Erscheinen bei der Behörde zu zwingen, um sie dort zu belehren. Die ist ein verzichtbarer Vorgang, denn ein gelegentlicher Cannabiskonsument ist nicht kränker als ein gelegentlicher Alkoholkonsument. Viele Führerscheinbehörden in Österreich nehmen gelegentlichen Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen rechtswidrig zum Anlass, die Person zu einer amtsärztlichen Führerscheinuntersuchung vorzuladen. Dies führt in einer Vielzahl von Fällen zu weiteren rechtswidrigen Einschränkungen des Führerscheins, Kontrolluntersuchungen und Befristungen mit enormem bürokratischen Überwachungsaufwand.

Wir begrüßen ohne Zweifel den Vorstoss der Vorarlberger Landtagsparteien. Aber eine reale Entkriminalisierung setzt die Straffreistellung von Cannabiskonsum bzw. der Besitz kleiner Mengen voraus. Nur ein Verschieben vom Gericht an die Bezirksverwaltungsbehörden schafft aufgrund unserer Erfahrung - wie beschrieben - mehr Probleme und Bürokratieaufwand. Und die Stigmatisierung der betroffenen Menschen wird fortgesetzt.

Euer Bernhard

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