Erbprinz Alois (li.) mit seinem Vater Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein im Schlossgarten von Vaduz. foto: apa/arno balzarini
Mit dem Beibehalten des Vetorechts des Fürstenhauses rückt die Fristenregelung in weite Ferne - Abtreibung wird weiterhin restriktiv bestraft
Das Vertrauen der LiechtensteinerInnen in ihre
Monarchen ist hoch. Eine andere Interpretation des
Referendum-Ergebnisses könnte auch heißen, das Volk vertraut dem Adel
mehr als sich selbst.
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